Kosten und Steuern beim Immobilienkauf in Spanien

           Neben den Kosten für Immobilien fallen eine Reihe zusätzlicher Kosten für die Registrierung im Eigentum des Käufers an. Die meisten dieser Kosten sind staatliche Steuern. Sind diese Gebühren immer vom Käufer zu tragen?

      Die ungefähren Kosten für die Registrierung des Eigentums von Immobilien in Spanien betragen etwa 13% des Wertes, mit Eintragung einer Hypothek - etwa 15 % der Kosten.

 Transfersteuer:

           10% - Mehrwertsteuer: wird beim Kauf erhoben neue immobilien vom entwickler.

           10% - Grunderwerbsteuer: wird beim Kauf einer Zweitimmobilie in Spanien erhoben.

           21% - die beim Kauf von Gewerbeimmobilien erhobene Steuer.

        Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag festgelegte Wert der Immobilie. Es ist fast unmöglich, die genaue Höhe der Steuern und Gebühren im Voraus zu berechnen, da ein erheblicher Teil von ihnen von lokalen Koeffizienten abhängt und auch bei Häusern in zwei benachbarten Straßen unterschiedlich sein können. Die Richtigkeit der Zahlung dieser Steuern wird jedoch streng kontrolliert, sodass es zu keinen Betrugsfällen kommen kann. Die Differenz zwischen der beim Notar hinterlegten Kaution und den tatsächlich gezahlten Steuern wird dem Käufer zurückerstattet.

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 Aufwendungen für die Durchführung des Kaufvertrages:

           Notargebühren - Notargebühren für die Beglaubigung der Urkunde, des wichtigsten offiziellen Dokuments des Kaufs und Verkaufs (Escritura Pública). Die Notargebühren sind für alle Notare gleich. Der Notargebührensatz wird nach einer Skala berechnet, die sich nach dem Wert der Immobilie in Spanien richtet, in der Regel von 0,5% bis 1% des Transaktionsbetrags.

           Registrierungsgebühr - Registrierungskosten für die Einreichung des Kaufvertrags beim Companies House (Registro de Propiedad). Die Höhe dieser Gebühr ist wie bei der Notargebühr gesetzlich festgelegt und für alle Registergerichte gleich. Die Höhe der Anmeldegebühr richtet sich nach dem Wert der Immobilie. In der Regel 1% des Immobilienwertes.

           Anwaltskosten - Vergütung für die Dienstleistungen von Rechtsanwälten für die Vorbereitung von Urkundenakten und deren Einreichung beim Companies House.

           Steuer auf die urkundliche Registrierung von Rechtsakten (Impuesto sobre actos jurídicos documentados) - die Steuer, die bei der Erstellung einer notariellen Urkunde zur Eintragung erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 1.5% von den im Kaufvertrag angegebenen Wohnkosten.

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